Schweizerische Hypnose-Solidarkasse Genossenschaft (SHSG)

Bezahlbare Hypnosetherapie in der Schweiz – solidarisch, unabhängig und ohne Bürokratie. Die Genossenschaft, die mentale Gesundheit für alle zugänglich macht.

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Für Patienten

Für Therapeuten

Das Solidar-Modell

Transparenz & Recht

FAQ

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Die Zukunft der Hypnosetherapie in der Schweiz: Bezahlbar. Unabhängig. Solidarisch.

Die Schweizerische Hypnose-Solidarkasse Genossenschaft (SHSG) schliesst die Lücke, die Krankenkassen hinterlassen. Wir verbinden Klienten und qualifizierte Therapeuten in einem starken, genossenschaftlichen Selbsthilfefonds – für eine bezahlbare mentale Gesundheit ohne Bürokratie und ohne versteckte Kosten. Treten Sie noch heute bei und profitieren Sie von echter Solidarität.

Für Patienten

Jetzt Patienten-Mitglied werden & CHF 100.– Zuschuss pro Sitzung sichern

Für Therapeuten

Als Therapeut akkreditieren & Klientenstamm nachhaltig ausbauen

Vertrauen & Qualität

Warum die SHSG? Fünf starke Garantien.

Die SHSG steht auf einem soliden rechtlichen und ethischen Fundament. Jede unserer Garantien ist real, überprüfbar und im Schweizer Recht verankert.

🇨🇭 Schweizer Genossenschaft nach OR

Sitz: Aesch ZH – echte Demokratie & Selbsthilfe, gesetzlich verankert.

🛡️ 100% FINMA-konform

Ausgestaltung als transparenter Solidaritätsfonds – ohne VAG-Pflicht.

🩺 Höchste Qualitätsstandards

Nur anerkannt zertifizierte Therapeuten: EMR, ASCA, SBVH u.a.

📱 Moderne Digitalisierung

Beleg-Upload via App & automatische Auszahlung innert 48 Stunden.

🔒 Datenschutz & Sicherheit

Volle Konformität mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

Für Patienten

Mentale Gesundheit darf keine Frage des Portemonnaies sein.

Krankenkassen und Zusatzversicherungen kürzen oder verweigern die Übernahme von wirksamen Hypnosetherapien immer häufiger. Bei der SHSG nehmen wir Ihre Gesundheit gemeinsam in die Hand – mit einem fairen, transparenten Solidarsystem, das wirklich funktioniert.

Ihre Vorteile als Patienten-Mitglied (Aktivmitglied A)

CHF 100.– Rückerstattung pro Sitzung

Unbürokratische Unterstützung direkt aus dem gemeinsamen Solidaritätsfonds – ohne Formulare, ohne Wartezeit.

Faire, transparente Beitragsstruktur

Einmaliger Anteilschein: CHF 50.– (Ihr echtes Genossenschaftskapital) + Jährlicher Solidaritätsbeitrag: nur CHF 35.– (ca. CHF 3.– pro Monat).

Einfach & vollständig papierlos

Kein mühsames Ausfüllen von Kassen-Formularen. Scannen Sie die Therapeuten-Rechnung einfach mit der SHSG-App.

Auszahlung innert 48 Stunden

Nach automatisierter KI-Validierung überweisen wir den Zuschuss direkt auf Ihr Bank- oder TWINT-Konto.

Geprüfte Therapeuten-Qualität

Nutzen Sie unser exklusives Verzeichnis zertifizierter Schweizer Hypnosetherapeuten – geprüft, nah und vertrauenswürdig.

In 3 einfachen Schritten zum Therapiezuschuss:

Für Therapeuten

Füllen Sie Ihre Praxis. Senken Sie die Hürden. Ohne Kassen-Bürokratie.

Als Therapeut kennen Sie das Problem: Klienten brechen wirksame Behandlungen ab oder buchen gar nicht erst, weil die finanzielle Last zu schwer wiegt. Als Aktivmitglied B der SHSG investieren Sie direkt in das Wachstum Ihrer eigenen Praxis – und in die Gesundheit Ihrer Klienten.

Anteilscheine

5 × CHF 100.– = CHF 500.– rückzahlbares Eigenkapital

Jahresbeitrag

Zertifizierungs- & Verzeichnisbeitrag: CHF 250.–

Sinkende finanzielle Hürden

Durch den CHF 100.– Zuschuss buchen Klienten leichter Folgetermine und führen Behandlungen konsequent zu Ende.

Exklusiver Patienten-Zulauf

Werden Sie im offiziellen SHSG-Verzeichnis gelistet. Patienten suchen dort gezielt nach geförderten Therapeuten in ihrer Region.

Null Bürokratie für Ihre Praxis

Sie stellen wie gewohnt Ihre Rechnung aus. Die Rückforderung läuft vollständig digital zwischen Patient und SHSG-App.

Demokratische Mitbestimmung

Jedes Mitglied hat eine Stimme an der Generalversammlung. Sie gestalten die Fondskriterien aktiv mit.

Solidaritätsprinzip

Transparenz, Schweizer Recht & FINMA-Konformität.

Die SHSG basiert auf dem bewährten Prinzip Schweizer Genossenschaften – rechtssicher, transparent und vollständig im Interesse ihrer Mitglieder. Kein Gewinn, kein Investor, keine versteckten Gebühren.

Kein gewerbsmässiger Versicherungsbetrieb

Die SHSG leistet freiwillige Unterstützung aus einem beschränkten Fonds (Ex-Gratia-Prinzip). Dadurch unterliegen wir nicht dem kostenintensiven Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und können 100% der Mittel effizient einsetzen.

Solidarischer Kreislauf

Patienten und Therapeuten speisen gemeinsam den Fonds. Überschüsse fliessen nicht an Investoren, sondern bleiben in der Kasse – für höhere Zuschüsse oder tiefere Beiträge für alle Mitglieder.

Maximale Sicherheit & Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist strikt auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt. Eine persönliche Nachschusspflicht ist statutarisch ausgeschlossen – Ihr Privatvermögen bleibt stets geschützt.

Dreistufiger Schutz vor Missbrauch

Ein dreistufiger Sicherheitsfilter – Qualitätsprüfung der Therapeuten, jährliche Sitzungskontingente, automatische QR-Belegprüfung – garantiert, dass der Fonds nachhaltig und fair genutzt wird.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Qualitätsstandards und dem Solidarmodell – transparent und verständlich.

Fragen von Patienten


Wer kann Mitglied der SHSG werden?

Jede natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann jederzeit beitreten und den Solidaritätsfonds sofort nutzen – ohne Wartefristen oder Gesundheitsprüfung.


Wie viele Sitzungen werden pro Jahr bezuschusst?

Je nach Kassenbestand unterstützt die Genossenschaft bis zu 3 bis 4 Sitzungen pro Kalenderjahr mit je CHF 100.– – das sind bis zu CHF 400.– jährliche Unterstützung.


Welche Therapeuten sind zugelassen?

Alle Therapeuten, die als Aktivmitglied B in unserem Verzeichnis akkreditiert sind und anerkannte Qualitätsstandards erfüllen (EMR, ASCA, SBVH u.a.).

Fragen von Therapeuten


Bekomme ich die Anteilscheine bei Austritt zurück?

Ja. Die Anteilscheine (CHF 500.–) stellen Ihr echtes Genossenschaftskapital dar und werden bei einem statuten-konformen Austritt gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) vollständig zurückerstattet.


Habe ich administrativen Mehraufwand in meiner Praxis?

Nein. Sie stellen dem Patienten Ihre reguläre Honorarnote bzw. QR-Rechnung aus. Der Patient übernimmt den Upload in der App selbstständig – Ihre Praxisroutine bleibt unverändert.


Wie wird die Qualität der Therapeuten sichergestellt?

Bei der Anmeldung prüfen wir Ihre Verbands- oder Registrierungsnachweise (z.B. EMR/ASCA/SBVH) sorgfältig, um Höchststandards für unsere Patienten-Mitglieder zu garantieren.

Bereit für eine faire Zukunft der Hypnosetherapie?

Machen Sie mit – als Klient oder als Therapeut. Gemeinsam schaffen wir ein starkes Fundament für mentale Gesundheit in der Schweiz. Jede Mitgliedschaft stärkt das Kollektiv und macht Hypnosetherapie für alle zugänglicher.

Für Patienten

Einmaliger Anteilschein CHF 50.– + nur CHF 35.– pro Jahr. Bis zu CHF 400.– Therapiezuschuss jährlich.

Für Therapeuten

Anteilscheine CHF 500.– (rückzahlbar) + CHF 250.– Jahresbeitrag. Volle Praxis-Pipeline ohne Kassen-Bürokratie.

Schweizerische Hypnose-Solidarkasse Genossenschaft (SHSG)

Sitz

8143 Aesch ZH, Schweiz

Rechtsform

Genossenschaft nach Art. 828 ff. OR


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